Dauerhaftigkeit

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Dieser Artikel betrachtet den Begriff aus dem Bauwesen. Für die Dauerhaftigkeit bei der Datenhaltung siehe ACID (Informatik).

Dauerhaftigkeit ist ein Begriff aus dem Bauwesen.

Als Dauerhaftigkeit wird dabei allgemein die Anforderung an das Tragwerk bzw. einzelne Bauteile bezeichnet, um über den geplanten Nutzungszeitraum die Tragfähigkeit und die Gebrauchseigenschaften sicherzustellen.

Dieser Zeitraum beträgt z. B. bei Stahlbeton- bzw. Spannbeton-Bauteilen 50 Jahre [1], sofern nichts Anderes festgelegt wird und gleichzeitig die üblichen Maßnahmen der Instandhaltung durchgeführt werden. Die Bauteile dürfen sich während der gesamten vorgesehenen Nutzungsdauer nicht unzulässig verändern, so dass sie stets gegenüber allen ausgelegten Einwirkungen ausreichend widerstandsfähig sind und der Bewehrung einen ausreichenden Schutz vor Korrosion gewähren. Zur Sicherstellung ist dabei eine ausreichende Betondeckung des Betonstahls bzw. Spannstahls sowie eine geeignete Betonzusammensetzung erforderlich. Die zugehörigen Anforderungen sind in den Normen für die jeweils vorliegenden Umweltbedingungen und Beanspruchungen über sogenannte Expositionsklassen geregelt.

Im Metallbau hängt die Nutzungsdauer wesentlich von der Statik und Hitze- bzw. Kältebeständigkeit ab, beim Holzriegelbau u. a. von ausreichender Isolation gegen Feuchtigkeit.

Im Holzbau wird die natürliche Dauerhaftigkeit von Kernholz gegenüber biotischem Abbau nach DIN EN 350-2 in 5 Klassen eingeteilt. Teak gilt als sehr dauerhaft und gehört der Klasse 1 (1-3) an, Buche ist nicht dauerhaft und wird in Klasse 5 geführt. Die Dauerhaftigkeit von Hölzern kann durch chemischen Holzschutz oder durch Holzmodifikation erhöht werden.

Siehe auch: Tragfähigkeit, Haltbarkeit, Erosion

Einzelnachweise

  1. DIN EN 206-1:2000 Anhang F

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