Chromschwefelsäure

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Strukturformel
Sulfuric acid.svg + CrO3
Allgemeines
Name Chromschwefelsäure
Summenformel H2SO4 + CrO3
CAS-Nummer 65272-71-1
Kurzbeschreibung

dunkelrote, geruchlose Flüssigkeit[1]

Eigenschaften
Molare Masse 198,07 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

1,85 g·cm−3 (20 °C) [1]

Siedepunkt

340 °C [1]

Löslichkeit

mischbar mit Wasser [1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
05 – Ätzend 06 – Giftig oder sehr giftig 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 350-340-360Fd-330-311-302-314-334-317-373-411
P: 201-​260-​273-​280-​284-​305+351+338Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]
Brandfördernd Sehr giftig Umweltgefährlich
Brand-
fördernd
Sehr giftig Umwelt-
gefährlich
(O) (T+) (N)
R- und S-Sätze R: 9-24/25-26-35-42/43-45-46-48/23-50/53-62
S: 45-53-60-61
MAK

aufgehoben, da cancerogen[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Chromschwefelsäure ist eine bräunliche, dickflüssige Flüssigkeit mit der Formel H2SO4 / CrO3, die hauptsächlich aus konzentrierter Schwefelsäure und etwa 5 % Chromtrioxid (Chrom(VI)-oxid) besteht. Die Verbindung ist als brandfördernder Gefahrstoff eingestuft.

Sie wird wegen ihrer starken Oxidationswirkung für die Reinigung von Glasgeräten verwendet. Wegen des Gehaltes an äußerst giftigem und krebserzeugendem Chrom(VI)-oxid und der Schädigung der Umwelt sollte die Verwendung allerdings vermieden werden.

Alternative Mittel zu Reinigungszwecken sind vorwiegend Tenside oder auch Mischungen aus Wasserstoffperoxid und Schwefelsäure (in denen zum Teil Carosche Säure[3] vorliegt).

Zur Entsorgung von Chromschwefelsäure sollte diese zunächst vorsichtig mit Wasser verdünnt (unter Kühlung langsam in Wasser einrühren) und anschließend mit einem Reduktionsmittel, bevorzugt Ethanol versetzt werden. Dadurch wird das Chrom(VI) unter Grünfärbung zum nicht karzinogenen Chrom(III) reduziert.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Eintrag zu Chromschwefelsäure in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 20. März 2008 (JavaScript erforderlich)
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  3. Römpp CD 2006, Georg Thieme Verlag 2006

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