Calciumpermanganat

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Strukturformel
Calciumion 2 Permanganation
Allgemeines
Name Calciumpermanganat
Andere Namen
  • Kalziumpermanganat
  • Z-Stoff
Summenformel CaMn2O8
CAS-Nummer 10118-76-0
PubChem 24959
Kurzbeschreibung

violetter Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 277,95 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

2,4 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

140 °C (Zersetzung)[1]

Löslichkeit

löslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
keine Einstufung verfügbar
H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]
Brandfördernd
Brand-
fördernd
(O)
R- und S-Sätze R: 8
S: keine S-Sätze
MAK

0,5 mg·m−3[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Calciumpermanganat ist eine chemische Verbindung aus Calcium, Sauerstoff und Mangan. Es ist das Calciumsalz der im freien Zustand unbekannten Permangansäure HMnO4. Für die intensive Färbung des Salzes ist ausschließlich das Permanganat-Anion verantwortlich.

Gewinnung und Darstellung

Calciumpermanganat kann durch Elektrolyse von Lösungen von Alkalimanganaten und Chlorkalk gewonnen werden.

Chemische Eigenschaften

Calciumpermanganat ist wie Kaliumpermanganat ein starkes Oxidationsmittel.

Verwendung

Calciumpermanganat wird verwendet:

  • in der Textilproduktion
  • zum Bleichen von Papier
  • zur Sterilisierung von Wasser und bei Zahnbehandlungen
  • als Katalysator in Raketentreibstoffen
  • in Beschichtungen/Flussmitteln von Schweißelektroden[4]
  • allgemein als antiseptische, desinfiziereden und deodorisierende Verbindung

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Eintrag zu CAS-Nr. 10118-76-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 31.08.2007 (JavaScript erforderlich)
  2. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. HazMap: Calcium permanganate

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